- stokessche Regel
- stokessche Regel[stəʊks-; nach G. G. Stokes], Regel, nach der die Wellenlänge λL einer Photolumineszenzstrahlung meist größer (die Frequenz νL dementsprechend kleiner) ist als die der anregenden Strahlung. Die entsprechenden Spektrallinien sind zu größeren Wellenlängen hin verschoben (Stokes-Linien). Als Folge hiervon ist das Maximum eines Lumineszenzspektrums bezüglich des Maximums der einfallenden Strahlung nach größeren Wellenlängen hin verschoben. Die stokessche Regel beruht darauf, dass bei der Anregung von Lumineszenzstrahlung in der Regel ein Teil der mit einem Photon absorbierten Energie hν (h plancksches Wirkungsquantum) in nicht strahlenden Übergängen verbraucht wird. Im Grenzfall gleicher Wellenlänge bei Lumineszenzstrahlung und einfallender Strahlung spricht man von Resonanzfluoreszenz. Lumineszenzstrahlung mit kleinerer Wellenlänge als die der einfallenden Strahlung (Anti-Stokes-Linie) kann dann auftreten, wenn aus dem absorbierenden Medium zusätzlich zu der Photonenenergie ein weiterer Energiebetrag auf ein Atom (Ion, Molekül) übertragen und die so gebildete Gesamtenergie durch einen strahlenden Übergang abgestrahlt wird (z. B. beim Raman-Effekt).
Universal-Lexikon. 2012.